Schwimmkurse für Kinder am Existenzminimum und in Notsituationen
TSV Trudering stellt Bescheinigungen für Leistungen für Bildung & Teilhabe aus. Genaue Infos zum Ablauf hier!
Elisabeth Rupprecht, Schwimmtrainerin und Sozialarbeiterin der Stadt München erläutert: „Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Familienzuschlag und / oder Wohngeld beziehen, haben für ihre Kinder Anspruch auf Bildung und Teilhabe-Leistungen. Diese Leistungen werden unter der Kurzbezeichnung BuT abgekürzt. Ein Teil dieser Leistungen beinhaltet die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben: in unserem Fall ist das die Teilnahme am Schwimmunterricht. Der TSV Trudering stellt den Eltern eine Bescheinigung aus, die diese bei ihrem Sozialbürgerhaus einreichen und die Leistungen beantragen können. BuT fördert Sportvereinsmitgliedschaften für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr mit 15,00 Euro pro Monat. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Familienzuschlag und Wohngeld bezieht, lebt am Existenzminium. Oft reichen die 15,00 Euro bei weitem nicht aus, um Sport im Verein zu finanzieren.“
Markus Piendl, Leiter der Abteilung Schwimmen ergänzt: „Wir verstehen, dass die Kosten für eine Mitgliedschaft bei uns im Verein und die Kursgebühren für einen, ggf. mehrere Schwimmkurs die obige Förderung übersteigen. Gemeinsam mit unserem Vorstand bieten wir im Jahr 15 Kindern und Jugendlichen die sich am Existenzminimum oder in einer akuten Notsituationen befinden, Sonderkonditionen an um sicherzustellen, dass die Teilnahme an einem Schwimmkurs nicht am Geld scheitert. Interessierte wenden sich bitte an schwimmen.teilhabe@tsvtrudering.de und fügen den Leistungsbescheid bei. Wir melden uns umgehend zurück. Bis bald im Wasser.“